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Klärwerk/Kleinkläranlagen

Die Stadt Heidenau betreibt kein eigenes zentrales Klärwerk. Die Überleitung der Heidenauer Abwässer erfolgt auf die Kläranlage Dresden-Kaditz.

Gemäß Wassergesetz obliegt der Stadt Heidenau die Abwasserbeseitigungspflicht. Diese umfasst auch das Entsorgen von Abwasser und Fäkalien aus Kleinkläranlagen.
Die Entleerung von Kleinkläranlagen ist bei der Stadt Heidenau, Bauamt anzumelden.

Den Grundstückseigentümern ist es verwehrt selbst eine Entleerung der auf Ihrem Grundstück befindlichen Kleinkläranlage zu veranlassen.

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

Dokumente

Amt24

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Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

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Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr