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Friedensrichter

Die Stadt Heidenau hat nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten.

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich beizulegen. Der hierzu berufene Friedensrichter kann in denen im Gesetz aufgezählten bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten und Sühneverfahren schlichtend tätig werden. Daneben ist der Friedensrichter auch mit sogenannten „Tür- und Angelfällen“ befasst.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten führt die Schiedsstelle das Schlichtungsverfahren über folgende Angelegenheiten durch:

• in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung),

• bei Herausgabeansprüchen,

• bei Ansprüchen aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens,

• bei Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z.B. Überwuchs von Baumwurzeln und Überhang von Ästen und Sträuchern auf das Nachbargrundstück, Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen zwischen Vermieter und Mieter)

• bei Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre (z.B. durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen)


Die Schiedsstelle ist außerdem Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung und für die Durchführung des Sühneverfahrens (z.B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung) zuständig.

Für die allgemeinen Beratungsleistungen des Friedensrichters werden grundsätzlich keine Kosten erhoben. Für die förmliche Schlichtertätigkeit werden Gebühren und Auslagen erhoben.

Friedensrichter Rico Schulz

Seit 01. April 2020 ist Herr Rico Schulz für eine Amtszeit von fünf Jahren ehrenamtlicher Friedensrichter der Stadt Heidenau.

Seine Sprechstunde findet einmal im Monat im Rathaus Dresdner Straße 47, in der 2. Etage, Zimmer A. 201 statt.

Während dieser Sprechzeit ist der Friedensrichter unter Tel. (03529) 571-399 zu erreichen.

Außerhalb dieser Sprechzeiten ist er per eMail über schiedsstelle@heidenau.de oder über die Anschrift des Rechts- und Ordnungsamtes erreichbar.

Sprechzeiten

jeweils von 17:00 bis 18:00 Uhr

25. Januar 2024
29. Februar 2024
21. März 2024
25. April 2024
30. Mai 2024
20. Juni 2024
25. Juli 2024
22. August 2024
26. September 2024
24. Oktober 2024
28. November 2024
19. Dezember 2024

in dieser Zeit telefonisch unter 03529 571/399 erreichbar
ansonsten per Email über schiedsstelle@heidenau.de 

Zuständig

Rechts- und Ordnungsamt
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-252
Fax: 03529 571-198
E-Mail

Amt24

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Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

Mittwoch
  geschlossen

Donnerstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr