Für den notwendig gewordenen zweiten Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heidenau am 13.04.2025 ist hier die Online-Beantragung des Wahlschein möglich
Hier online Wahlschein beantragen
Wichtiger Hinweis:
Für den zweiten Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl erhalten diejenigen Wahlberechtigten, die für den ersten Wahlgang einen Wahlschein erhalten haben, VON AMTS WEGEN auch für den zweiten Wahlgang einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen; eine nochmalige Antragstellung ist deshalb NICHT erforderlich. Nur falls Sie erstmals für den zweiten Wahlgang am 13.04.2025 einen Wahlschein beantragen wollen, ist eine entsprechende Antragstellung für den zweiten Wahlgang notwendig!