Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heidenau gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB
Hiermit macht die Stadt Heidenau die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplans durch den Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt.
Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2017 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie des Landschaftsplanes für die Stadt Heidenau beschlossen (Beschluss- Nr. 071/2017). Der Beschluss wurde im Heidenauer Journal Nr. 12/2017 vom 07.07.2017 bekanntgemacht.
Mit Schreiben vom 10.07.2023 wurde der Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung beim Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge eingereicht. Mit Bescheid vom 06.10.2023, Aktenzeichen 14.6.28-621.3-160.000-01.0, hat das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge den Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau unter Auflagen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Diese wurden eingearbeitet und der Beitrittsbeschluss durch die Stadtratssitzung am 26.09.2024 gefasst. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der Flächennutzungsplan in der Fassung vom 21.11.2022, mit redaktionellen Änderungen vom 20.04.2023 nach Erteilung der Genehmigung vom 06.10.2023, umfasst folgende Unterlagen:
- Deckblatt, Planzeichnung,
- Begründung,
- Umweltbericht,
- Beiplan
- zusammenfassende Erklärung
- sonstige Anlagen
- Landschaftsplan
Der Flächennutzungsplan wird zusätzlich zur Einstellung im Internet einschließlich aller genannten Anhänge mit dem Wirksamwerden dieser Bekanntmachung, in der Stadtverwaltung Heidenau, Dienststelle Von-Stephan-Straße 4, 01809 Heidenau, Zimmer 108 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird von den zuständigen Mitarbeitern des Bauamtes, Sachgebiet Stadtplanung, Auskunft erteilt.
Die Einsichtnahme kann während der folgenden Öffnungszeiten:
Montag: 8.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr
und überdies nach Terminvergabe beim Sekretariat des Bauamtes Heidenau unter Tel.: 03529/571 - 451 oder per E-Mail unter: bauamt@heidenau.de erfolgen.
Die o.g. Unterlagen können zudem auf dem Zentralen Bauleitplanportal des Landes Sachsen eingesehen werden.
Bekanntmachungshinweise
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Heidenau unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Heidenau, den 18.10.2024
J. Opitz
Bürgermeister