Übernahme Elternbeiträge
Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt Familien – Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 Abs. 4 SGB VIII
Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entlastet Familien schon seit vielen Jahren durch die Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Grundlage hierfür ist § 90 Absatz 4 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). „Die Beiträge können – abhängig von der jeweiligen Einkommenssituation – ganz oder teilweise übernommen werden. Das Ziel ist es, Familien konkret zu entlasten und sicherzustellen, dass Kinderbetreuung nicht an finanziellen Hürden scheitert. Eltern leisten jeden Tag enorm viel. Mit der Kostenübernahme soll ein Stück finanzielle Sicherheit gegeben werden“, so Landrat Michael Geisler.
Wer Anspruch auf die Übernahme der Elternbeiträge hat
Nach § 90 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII soll im Falle der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.
Die Übernahme der Elternbeiträge ist einkommensabhängig und wird auf Antragstellung im Einzelfall durch das Jugendamt geprüft.
Eine Übernahme kommt insbesondere in Betracht, wenn:
- das Einkommen der Familie unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen liegt,
- die Zahlung der Elternbeiträge eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen würde oder
- die Familie bereits Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag), dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
In diesen Fällen können die Elternbeiträge vollständig oder teilweise übernommen werden. Der Antrag ist beim Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu stellen.
Die Anträge werden individuell geprüft, wobei großer Wert auf eine unkomplizierte und bürgernahe Bearbeitung gelegt wird.
Die Mitarbeiterinnen beraten gern und unterstützen bei der Antragstellung. Informationen und Formulare finden Sie auch online HIER.
Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt, Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2146
E-Mail: uebernahme-elternbeitraege@landratsamt-pirna.de
Internet: www.landratsamt-pirna.de
