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Bagger

Lärmaktionsplan

Veröffentlichung Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Heidenau,
Stand 27. August 2018

Der Stadtrat beschloss in der Sitzung am 27. September 2018 den Endbericht des Lärmaktionsplanes 2018 der Stadt Heidenau.

Mit der gesetzlichen Verankerung der EU-Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) und der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34.BImSchG) sind Kommunen deutschlandweit zur Lärmkartierung solcher Hauptverkehrsstraßen verpflichtet, die eine vorgegebene Mindest-Verkehrsmenge aufweisen.
Hiernach ist auf Basis der Kartierung ein Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, durch dessen Umsetzung in erheblich belasteten Bereichen mit Wohnnutzung Lärmminderungen erreicht werden.

Somit ist die Stadt Heidenau in Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49 EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde aufzustellen.

Grundlage für die Aktionsplanung ist eine vorausgehende Lärmkartierung. Darin wird der Lärm des Straßenverkehrs bestimmter Streckenabschnitte durch spezielle Berechnungsverfahren ermittelt.
Die darauffolgende Analyse ergibt Hinweise auf Brennpunkte und Handlungsspielräume. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes enthält Ziele, Strategien und konkrete Maßnahme, um die Anzahl der von Lärm betroffenen Bewohner zu verringern.

Gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie erfolgen Kartierung und Aufstellung/Fortschreibung der Aktionspläne seit 2007/2008 in einem fünfjährigen Turnus. Dazu wurden im Übergang zwischen erstem und zweitem Turnus auch die jährlichen Verkehrsmengen, ab denen Straßen zu kartieren sind, von 6 auf 3 Millionen Kraftfahrzeuge halbiert.

Die Verkehrsstärken im Abschlussbericht  LAP 2018 basieren auf den aktuellen Straßenverkehrszählungen (SVZ) aus dem Jahr 2015. Im Gebiet Heidenau sind aus diesen SVZ nur für die A 17, die B 172a und die S 172 Zählergebnisse zur Kartierung verfügbar. Weitere Daten aus von dem IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme durchgeführten Erhebungen vom Jahr 2014 sowie vom Januar 2018 sind im Abschlussbericht des LAP 2018  in der  Abbildung 2.1 ergänzt.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen sind in den Abbildungen 3.1 und 3.2 sowie 4.1 und 4.2 des Abschlussberichtes LAP 2018 dargestellt.

Des Weiteren sind die einzelnen Handlungsfelder und  Maßnahmen (Abschlussbericht LAP 2018 Seiten 31 bis 49) allgemein und unabhängig von den konkreten Gegebenheiten in der Stadt Heidenau beschrieben und für Heidenau die entwickelten Maßnahmen in Kurzform zusammengestellt.

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wurde die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört und diese wurden im Abschlussbericht mit berücksichtigt.

In diesem Rahmen fanden am 07. Februar 2018 und am 14. Mai 2018 öffentliche Veranstaltungen in Heidenau statt. Es wurden jeweils die Eingangsdaten und eine Pegeldarstellung betroffener Gebiete mit Lärmschwerpunkten dargestellt.

Neben konzeptionellen Zielen wie der Förderung von Fußgänger- und Radverkehr sowie des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) beinhalteten diese auch Prüfaufträge in Bereichen der Verkehrsorganisation (Tempo-30-Zonen, Einsatz Dialogdisplays u.s.w.), die Sanierung bzw. Umgestaltung betroffener Straßenzüge sowie die Prüfung der Aufnahme der S 172 in das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Freistaates Sachsen (Förderung beim Einbau von Schallschutzfenstern oder anderen Maßnahmen zur Schalldämmung an den Gebäuden).

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom Mitte April 2018 bis Mitte Mai 2018.

Nunmehr liegt der Abschlussbericht der LAP 2018 der Stadt Heidenau zur Ansicht für die Öffentlichkeit bereit.

Dokumente

1006_LAP-Heidenau_Abschlussbericht_2018-08_27 (PDF, 15 MB)