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Bagger

Stadtsanierung

Sanierungsgebiet "Heidenau-Stadtzentrum"

Die Stadtsanierung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer lebenswerten Wohn- und Einkaufsstadt. Das Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ wurde dazu mit einer Größe von ca. 22,8 ha im Jahr 1995 förmlich festgelegt.

Der zwischenzeitliche Wandel des Stadtteils ist sicher beeindruckend. Wer das Stadtbild von vor zehn Jahren noch im Gedächtnis hat, kann dies gut nachempfinden. Die Stadtverwaltung erkennt die positiven Veränderungen auch daran, dass viele Leute wieder gern in das Zentrum der Stadt ziehen und es besuchen. Die Belebung der Stadt, die daraus entsteht, ist ebenso wichtig wie die baulichen Veränderungen. Nur wenn Leben nach Heidenau kommt, sind die Fördermittel für die Menschen unserer Stadt sinnvoll eingesetzt worden.

Die Sanierung lebt von der Mitwirkung der privaten Haus- und Grundstückseigentümer. Sie sind im Sanierungsprozess wichtige Partner der Stadt und leisten mit der Aufwertung ihrer Gebäude einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Bausubstanz und zur Stabilisierung des Stadtzentrums. Außerdem geben sie als Bauherren wichtige Impulse für die regionale Wirtschaft. Wenn bei der Sanierung gestalterische Details beachtet und ortstypische Materialien verwendet werden, trägt dies zur Unverwechselbarkeit des Stadtbildes bei.

Die Stadt Heidenau hat in den Jahren der Stadtsanierung insbesondere in die Verkehrseinrichtungen, die Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Stadthaus) und Freiflächen (z.B. Marktplatz) investiert. Somit konnten in vielen Quartieren die infrastrukturellen Grundlagen für ein funktionsfähiges Stadtzentrum geschaffen werden. Die meisten Straßen und Fußwege im Gebiet waren zu Beginn der Sanierung in einem sehr schlechten Zustand. Die Fahrbahn war oftmals gepflastert und geflickt, die Gehwege unbefestigt bzw. schadhaft. Mit der Erneuerung der Straßen und Wege setzt die Stadt Heidenau einen Schwerpunkt im Rahmen des Sanierungsgebietes.

Durch die geplante Erweiterung des Sanierungsgebiets sollen weitere private und öffentliche Projekte in den Genuss von Städtebaufördermitteln kommen. Somit kann es gelingen, Zug um Zug eine „echte“ Heidenauer Stadtmitte zu entwickeln.

Städtebaufördermittel im Sanierungsgebiet

Der Stadt Heidenau wurde ein Gesamtförderrahmen in Höhe von 14,4 Mio. Euro zur Finanzierung der beabsichtigten Maßnahmen von 1992 bis 2016 bewilligt. Daraus ergibt sich eine derzeitige Bezuschussung durch den Bund und den Freistaat Sachsen im Rahmen des Förderprogramms zur Städtebaulichen Erneuerung in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. Euro. Die Stadt hat zusätzlich zu diesen Finanzhilfen einen Eigenanteil in Höhe von 33,3 % zu leisten. Insgesamt beruht die Städtebauförderung auf § 164 a Baugesetzbuch, den Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen bzw. den Richtlinien der Bundesländer.

Wer kann Fördermittel erhalten?

Städtebaufördermittel kann jeder Eigentümer beantragen, dessen Grundstück sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Heidenau-Stadtzentrum“ befindet und der sich vertraglich gegenüber der Stadt verpflichtet, sein Gebäude instandzusetzen und zu modernisieren. Dabei darf mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen worden sein. Den betroffenen Eigentümern wird daher empfohlen, frühzeitig ihre Bauvorhaben der Stadt Heidenau (Bauamt, Sachgebiet Stadtentwicklung) bekanntzugeben und sich fördertechnisch beraten zu lassen, um Hinweise bzw. Auflagen rechtzeitig berücksichtigen zu können. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es allerdings nicht.

Wie hoch kann der Förderzuschuss sein?

Die Höhe des Zuschusses wird in Abhängigkeit der Gesamtbaukosten, der zuwendungsfähigen Kosten und der zu erzielenden Erträge nach der Sanierung für jedes Gebäude durch eine Berechnung des Kostenerstattungsbetrags ermittelt. Die unrentierlichen Kosten, die weder durch Erträge aus der baulichen Anlage (Mieten) noch durch Kapital Dritter (Kredite bzw. andere Fördermittel) gedeckt werden können, können gefördert werden. Sowohl die Vergabe der Städtebaufördermittel an sich als auch die Höhe des möglichen Zuschusses werden durch die Stadtverwaltung bzw. die städtischen Entscheidungsgremien festgelegt. Auf dieser Grundlage schließt die Stadt eine Vereinbarung zur Gewährung der Fördermittel mit dem Gebäudeeigentümer ab.

Wie kann man Fördermittel beantragen?

Die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung erfolgt mit einem Antragsformular einschließlich der darin aufgeführten Unterlagen.

Kontakt

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon03529 571-451
Fax03529 571-196
E-Mail