Die Stadt Heidenau gibt bekannt, dass gemäß § 76 Absatz 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.11.2023 (Sächs. GVBl. S. 870) die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit
von Mittwoch, den 07.02.2024
bis Dienstag, den 13.02.2024
auf der Homepage der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik: Stadt & Rathaus / Stadt / Statistik / Finanzdaten öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.
Link: https://www.heidenau.de/index.php?La=1&NavID=2458.57&fdirect=1
Heidenau, 29.01.2024
gez.
J. Opitz
Bürgermeister