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Abwasserbeiträge sind zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung zu entrichten.
Rechtsgrundlage bildet der § 17 Sächsisches Kommunalabgabengesetz i.V.m. der jeweils gültigen Abwassersatzung der Stadt Heidenau.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke die die Möglichkeit haben sich an öffentliche Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung anzuschließen und baulich nutzbar sind. Tatsächlich angeschlossene Grundstücke unterliegen auch dann der Beitragspflicht wenn für sie keine bauliche Nutzung festgesetzt ist.

Die Höhe des Abwasserbeitrages ist von der Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Grundstückes abhängig.
Der Beitragssatz je m² Nutzungsfläche beträgt 2,95 €. Nähere Details erfahren Sie aus der Abwassersatzung (§§ 20 bis 35).