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Stadtrat

Der Artikel 28 des Grundgesetzes und der Artikel 82 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet den Städten und Gemeinden des Freistaates Sachsen das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung zu regeln.

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt Heidenau. Er besteht aus 22 Stadträtinnen und Stadträten, die für eine Amtszeit von 5 Jahren von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden, und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der aktuelle Heidenauer Stadtrat (Wahl 2019) besteht aus 20 Stadträtinnen und Stadträten.

Das Wahlergebnis der letzten Stadtratswahl in der Stadt Heidenau finden Sie in unserer Wahlstatistik.

Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Heidenau fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt Heidenau, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Im Rahmen seiner Zuständigkeiten überwacht der Stadtrat die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

Über die Zusammensetzung des Stadtrates der Stadt Heidenau, seiner Ausschüsse und die jeweiligen Sitzungen informiert Sie hier das Bürgerinformationssystem.

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Heidenau haben die Möglichkeit, sofern sie im Besitz einer entsprechenden Nutzerkennung sowie eines Passwortes sind, sich im Gremieninformationssystem über die Sitzungen der Gremien zu informieren und bei Bedarf die benötigten Beratungsunterlagen in elektronischer Form herunterzuladen bzw. auszudrucken.