Hausnummernvergabe
Ziel und Zweck der Vergabe von Hausnummern ist eine klar erkennbare Gliederung des Gemeindegebietes, um das Auffinden von Gebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Besondere Bedeutung hat die Vergabe von Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohner durch Rettungsdienste.
Die Festsetzung einer Hausnummer je Gebäude ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich gemäß § 3 Abs. 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heidenau vom 27.11.2025 (und nach dem als Anlage der Verwaltungsgebührensatzung beigefügten Gebührenverzeichnis, Punkt 3.3) und beträgt 51 EUR.
Die Pflicht zur Beantragung einer Hausnummer regelt § 23 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heidenau.
