Rechtskräftige Bebauungspläne
Bauleitplanung
Die städtebauliche Entwicklung innerhalb des Stadtgebiets liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. Ein wesentliches Instrument zur Steuerung dieser Entwicklung stellt die Bauleitplanung dar. Mithilfe von Bauleitplänen wird festgelegt, in welcher Weise Grundstücke künftig baulich oder anderweitig genutzt werden können.
Das Verfahren der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch geregelt und erfolgt grundsätzlich in zwei aufeinander aufbauenden Stufen - der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan).
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Heidenau wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan ist für die Stadt ein wichtiges Planungsinstrument, da die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus ihm entwickelt werden.
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen festgesetzten Geltungsbereich. Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt werden.
Gemarkung Gommern
Gemarkung Großsedlitz
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