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Einzelhandelskonzept

Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Einzelhandel, sich zunehmend verändernder Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung sowie aktuellen Einzelhandelsplanungen im Stadtgebiet erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Heidenau aus dem Jahr 2010. Mit der Aktualisierung und grundlegenden Überarbeitung des Konzepts erhält die Stadt ein informelles Planungsinstrument, welches als Einzelhandelskonzept für die Stadt Heidenau 2035+ die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels am Standort erörtert und Rahmenbedingungen definiert.

Kommunale Einzelhandelskonzepte dienen v. a. der Erarbeitung von Leitlinien für eine zielgerichtete und nachhaltige Einzelhandelsentwicklung. Diese werden in Form eines Standort- und Sortimentskonzeptes konkretisiert. Das im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes erarbeitete Sortimentskonzept (sog. „Sortimentsliste“) stellt einen gutachterlichen Vorschlag zur künftigen Einstufung der Sortimente in nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente dar. Mithilfe des Standortkonzeptes soll eine Funktionsteilung zwischen zentralen und dezentralen Einzelhandelslagen erfolgen. Der Fokus liegt dabei v. a. auf der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, deren Lage, Ausdehnung und Funktion im Einzelhandelskonzept definiert wird. Die Grundlage des Standort- und Sortimentskonzeptes stellt die aktuelle Einzelhandelssituation in der Kommune dar, die im Rahmen der Konzepterarbeitung erhoben und ausgewertet wird.

Als wesentliche städtebauliche Zielsetzungen der Einzelhandelsentwicklung gelten für die Stadt Heidenau:

1. Sicherung der grundzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Heidenau

-          zielgerichtete Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes, insbesondere bei den Branchen des kurzfristigen Bedarfs (Nahversorgung)

-          Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Investoren durch eine verbindliche Bauleitplanung

2. Schutz und Stärkung der Innenstadt als dominierende Einkaufslage

-          Stärkung der Innenstadt gegenüber dezentralen Standorten durch einen gezielten Ausbau des Einzelhandels und die Ergänzung durch komplementäre Nutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur, Freizeit, Soziales u. a.)

-          Schaffung von Investitionssicherheit im Zentrum durch planungsrechtliche Verankerung der zentralen Versorgungsbereiche

3. Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen Versorgung mit Angeboten des kurzfristigen Bedarfs

-          Sicherung und qualitative Weiterentwicklung der Nahversorgungszentren und -standorte für eine zukunftssichere Versorgung der Bevölkerung

-          kontinuierliche Weiterentwicklung der Standortstruktur im nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich zur Gewährleistung einer optimalen, flächendeckenden Versorgung im gesamten Stadtgebiet

Einzelhandelskonzept