Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan (FNP) gibt einen Überblick darüber, wie sich eine Gemeinde langfristig räumlich entwickeln soll. Er betrachtet das gesamte Gemeindegebiet und zeigt in Grundzügen, für welche Zwecke die verschiedenen Flächen künftig genutzt werden sollen. Die Inhalte werden sowohl in einer Karte als auch ergänzend in Textform dargestellt.
Im Flächennutzungsplan können unter anderem folgende Nutzungen dargestellt werden:
- für Bebauung vorgesehene Flächen
- die Ausstattung des Gemeindegebiets,
- insbesondere solche Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs
- Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
- Flächen für Versorgungsanlagen sowie für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
- Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe
- Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Der Flächennutzungsplan dient damit als wichtiger Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde. Bei seiner Aufstellung werden unterschiedliche Anforderungen an die Nutzung des Gemeindegebiets berücksichtigt und miteinander abgestimmt.
Für Bürgerinnen und Bürger ist wichtig zu wissen, dass der Flächennutzungsplan noch keine konkreten Baurechte für einzelne Grundstücke schafft. Er ist in erster Linie für die Gemeinde und andere beteiligte Behörden verbindlich. Erst durch einen Bebauungsplan oder durch eine Baugenehmigung können konkrete Regelungen für die Nutzung und Bebauung eines Grundstücks entstehen. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans allein kann daher grundsätzlich kein Anspruch auf eine bestimmte Grundstücksnutzung oder eine Baugenehmigung abgeleitet werden.
