Öffentliche Bekanntmachung zur zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf (2. Überarbeitung) des Bebauungsplans G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ der Stadt Heidenau
In der Sitzung des Stadtrats vom 18.05.2017 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB i.V.m. § 8 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Nr. 054/2017). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 74, 74e, 74f, 74g, 75/2 der Gemarkung Gommern mit einer Fläche von ca. 2,5 ha.
Im weiteren Verfahren hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.11.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan i.d.F.v. 11.09.2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 142/2018). Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs i.d.F.v 11.09.2018 erfolgte in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019.
Aufgrund vorgenommener Änderungen und Ergänzungen zu den Unterlagen des Entwurfs i.d.F.v. 11.09.2018, wurde ein erstes erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Dieses wurde vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 durchgeführt. Dazu haben die überarbeiteten Unterlagen zum Entwurf (1. Überarbeitung) i.d.F.v. 21.06.2019 ausgelegen.
Aufgrund einer erneut notwendigen Überarbeitung der Unterlagen zum Entwurf (1. Überarbeitung) i.d.F.v. 21.06.2019, ist eine 2. erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 BauGB der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und TöB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich geworden.
Folgende Unterlagen zum Entwurf (2. Überarbeitung) des Bebauungsplans liegen zur Einsichtnahme aus:
- Planzeichnung (Blatt 1, M 1:1.1000), vom 14.05.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
- Textliche Festsetzungen (Blatt 2), vom 14.05.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
- Begründung, vom 14.05.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
- Umweltbericht, vom 12.03.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
- Grünordnungsplan, vom 12.03.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019) (Bericht; Karte 1: Bestandsbewertung, M 1:1.1000; Karte 2: Maßnahmen, M 1:1.1000)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1, vom 18.01.2018
- Schallschutzgutachten (ABD 42412-05/20), vom 18.02.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 05.11.2018)
- Geotechnisches Gutachten (Hauptuntersuchung), vom 23.04.2018
- Lage- und Höhenplan (Blatt 1 + Blatt 2, M 1:250), vom 14.02.2018
Im Zuge der 2. erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sind außerdem die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bestandteil der auszulegenden Unterlagen:
- Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB der Öffentlichkeit sowie der Behörden und TöB zum Entwurf (1. Überarbeitung) des Bebauungsplans i.d.F.v. 21.06.2019 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und TöB zum Entwurf des Bebauungsplans i.d.F.v. 11.09.2018 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans i.d.F.v. 27.02.2018 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB stehen zur Verfügung:
| Art der umweltbezogenen Information | Ersteller / Datum | Thematischer Bezug |
|---|---|---|
| Umweltbericht | Schulz UmweltPlanung, Pirna, vom 12.03.2020 |
Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes; Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes; Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen, spezielle Maßnahmen zur Umweltvorsorge im Plangebiet |
| Grünordnungsplan | Schulz UmweltPlanung, Pirna, vom 12.03.2020 |
Bestandsbewertung der Schutzgüter Biotope, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Schutzgebiete; naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung; Grünordnerische Maßnahmen |
| Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1 (AsP 1) | Biokart, Dresden, vom 18.01.2018 |
Bestandserfassung auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten und Abgleich mit der Artdatenbank Sachsen; Ergebnisse der Relevanzprüfung und Ableitung weiterer Prüfbedarf; Zusammenfassung artenschutzrechtlicher Maßnahmen |
| Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 (AsP 2; ergänzend zu AsP 1) |
Schulz UmweltPlanung, Pirna, vom 12.03.2020 |
|
| Schallschutzgutachten (ABD 42412-05/20) |
Akustik*Bureau*Dresden, Dresden, vom 18.02.2020 |
Anforderungen an den Schallschutz; |
|
Geotechnisches Gutachten |
Ingenieurgesellschaft für Baugrund- und Altlastenuntersuchung mbH, Dresden, 23.04.2018 |
Baugrunderkennung; Darstellung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse; Bodenkennwerte; Bemessungsgrundlagen und Gründungsempfehlungen; Versickerung von Regenwasser; Maßnahme Kanalverlegung, Hinweise zur Ausführung der Straßenbefestigung, zur allgemeinen Bauausführung und zur Standorteignung |
| Stellungnahmen von Behörden und TöB aus der erneuten Beteiligung zur 1. Entwurfsüberarbeitung des Bebauungsplans - § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB |
Landeshauptstadt Dresden, Dresden, 16.09.2019 |
Informationen und Hinweise zum Immissions- und Naturschutz |
| Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Pirna, 04.09.2019 |
Informationen und Hinweise zu Immissionsschutz, Gewässerschutz, Landwirtschaft und Agrarstruktur, Naturschutz, Abfall, Boden, Altlasten, Forst, Siedlungshygiene | |
| NABU Landesverband Sachsen e.V., Leipzig, 03.09.2019 |
Informationen und Hinweise zum Artenschutz (Zauneidechse, Offenlandbrüter) und Uferschutz Maltengraben |
|
| Stellungnahme aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Entwurfsüberarbeitung des Bebauungsplans - § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB |
Stellungnahme vom 29.08.2019 |
Informationen und Hinweise zum Natur- und Artenschutz und zu Schallimmissionen |
|
Stellungnahmen von Behörden und TöB aus der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans - |
Landeshauptstadt Dresden, Dresden, 13.02.2019 |
Informationen und Hinweise zum Immissionsschutz |
| Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Pirna, 04.09.2019 |
Informationen und Hinweise zu Immissionsschutz, Gewässerschutz, Landwirtschaft und Agrarstruktur, Naturschutz, Abfall, Boden, Altlasten, Forst, Siedlungshygiene | |
| Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., Chemnitz, 10.02.2019 |
Informationen und Hinweise zum Schutzgut Boden | |
| Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Dresden, 08.02.2019 |
Information und Hinweis zu dem Schutzgut Boden (Entsiegelungserlass des SMUL - Aufforderung zum Ausgleich bei Natureingriff, ggf. Umsetzung aufgelisteter Ersatzmaßnahmen) | |
| Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden, 05.02.2018 |
Informationen und Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und vorhandenen Geodaten (geologische Punktinformationen) | |
| Industrie- und Handelskammer, Dresden, 04.02.2019 |
Information und Hinweis zum Immissionsschutz | |
| Landesdirektion Sachsen, Dresden, 31.01.2019 |
Information und Hinweis zum Hochwasserschutz | |
| Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans - § 3 Abs. 2 BauGB |
Stellungnahme vom 10.02.2019 |
Informationen und Hinweise zum Schutzgut Boden |
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Stellungnahmen von Behörden und TöB aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans - |
Landeshauptstadt Dresden, Dresden, 30.07.2018 |
Informationen und Hinweise zum Immissionsschutz |
| Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Pirna, 29.05.2018 |
Informationen und Hinweise zu Landwirtschaft und Agrarstruktur, Gewässerschutz, Altlasten, Bodenschutz und Abfallrecht, Immissionsschutz und Siedlungshygiene | |
| Landeshauptstadt Dresden, Dresden, 24.05.2018 |
Informationen und Hinweise zum Gewässer-, Natur- und Immissionsschutz | |
| Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden, 23.05.2018 |
Informationen und Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und vorhandenen Geodaten (geologische Punktinformationen) | |
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Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens (LAG), a) Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., b) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen, Leipzig |
a) Information und Hinweis zu dem Schutzgut Boden (Entsiegelungserlass des SMUL - Aufforderung zum Ausgleich bei Natureingriff) b) Informationen und Hinweise zum Schutz von Laubgehölzen, zu Pflanzmaßnahmen und dem Schutzgut Boden c) Informationen und Hinweise zum Natur- und Artenschutz |
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| Industrie- und Handelskammer, Dresden, 22.05.2018 |
Informationen und Hinweise zum Immissionsschutz | |
| Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans - § 3 Abs. 1 BauGB |
Stellungnahme 2 vom 17.05.2018 |
Informationen und Hinweise zum Gewässer-, Natur- und Artenschutz sowie zum Schutz der Kulturlandschaft und des Kaltluftgebietes (Klima) |
| Stellungnahme 1 vom 11.05.2018 | Informationen und Hinweise zum Natur- und Artenschutz sowie zum Schutz der Kulturlandschaft |
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, Nordstraße 27, Zimmer 104, 01809 Heidenau vom 15.06.2020 bis einschließlich 14.07.2020 zu folgenden Dienstzeiten:
Montag 08.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB stehen Ihnen die Inhalte der ortsüblichen Bekanntmachung während des o.g. Zeitraumes auch im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de zu Ihrer Einsichtnahme zur Verfügung.
Während der o.g. Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - bei der Stadtverwaltung Heidenau gegeben.
Stellungnahmen können sowohl postalisch, als Email über stadtplanung@heidenau.de oder online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung eingereicht werden. Die Angabe der Anschrift des Verfassers einer Stellungnahme ist zweckmäßig, da das Ergebnis der Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
HINWEIS ZUM CORONA-VIRUS:
Zur Sicherheit aller bitten wir Sie beim Betreten des Verwaltungsgebäudes um Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (z.B. kein Händeschütteln, Hust- und Niesetikette, Händewaschen, etc.), des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung als auch der Abstandsregelung von mindestens 1,50 Meter von Personen zueinander.
Zur besseren Organisation der Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen unter Beachtung der festgelegten Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, empfehlen wir Ihnen einen Termin zur Einsichtnahme beim Bauamt vorab telefonisch über die Rufnummern 03529 571-451/-460 oder via E-Mail über stadtplanung@heidenau.de zu vereinbaren.
J. Opitz
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung im Heidenau Journal (Ausgabe Nr. 10/2020)