Beschluss EZHK Heidenau 2035+ – Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Heidenau als sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2026 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 088/2026) gefasst:
die sich hieraus ergebenden Handlungsfelder mit ihren jeweiligen Zielen und Maßnahmen.
Hinweis zur Bekanntmachung und Einsichtnahme:
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Heidenau wirkt ab dem Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses als selbstbindende Leitlinie und verbindliche Abwägungsgrundlage.
Das beschlossene Einzelhandelskonzept für die Stadt Heidenau einschließlich aller Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der Stadt Heidenau am Rathausstandort Brunneneck in den Räumlichkeiten des Bauamtes auf der von-Stephan-Str. 4, 1. Obergeschoss, Raum 108 in 01809 Heidenau, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die regelmäßigen Dienststunden sind derzeit:
Montag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag 8:30-12:00 Uhr
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme unter der Voraussetzung der vorherigen Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de möglich. Alternativ können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/heidenau/startseite eingesehen werden.
Heidenau, den 25.09.2026
C. Oertel
Bürgermeisterin
Anlagen:
Anlage 088-2026-1 EZHK Heidenau 2035+ (PDF, 4.3 MB)
Anlage 088-2026-2 Geltungsbereich (PDF, 3 MB)