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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Heidenau

Beschluss EZHK Heidenau 2035+ – Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Heidenau als sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2026 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 088/2026) gefasst:

  1. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt das in der Anlage 088/2026-1 beigefügte "EZHK Heidenau 2035+ - Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Heidenau" in der Fassung vom (i.d.F.v.) 26.05.2026 als sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Beschluss umfasst insbesondere die nachfolgenden städtebaulichen Kernziele sowie die sich daraus ableitenden Handlungsfelder, Zielstellungen und Maßnahmen:
  • Sicherung der grundzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Heidenau,
  • Schutz und Stärkung der Innenstadt als dominierende Einkaufslage,
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen Versorgung mit Angeboten des kurzfristigen Bedarfs und

die sich hieraus ergebenden Handlungsfelder mit ihren jeweiligen Zielen und Maßnahmen.

  1. Das Einzelhandelskonzept (EZHK Heidenau 2035+, Anlage 088-2026-1) dient als strategische Arbeitsgrundlage und verbindliche städtebauliche Leitlinie für die zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Geltungsbereich (Anlage 088/2026-2). Es bildet die maßgebliche Grundlage für die kommunale Bauleitplanung sowie für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von einzelnen Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben. Dies gilt insbesondere für:
  • das Sortimentskonzept einschließlich der verbindlichen "Heidenauer Sortimentsliste" zur Trennung von zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Warengruppen sowie
  • das Standortkonzept inklusive der räumlichen Abgrenzung und städtebaulichen Begründung des zentralen Versorgungsbereiches.

Hinweis zur Bekanntmachung und Einsichtnahme:

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Heidenau wirkt ab dem Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses als selbstbindende Leitlinie und verbindliche Abwägungsgrundlage.

Das beschlossene Einzelhandelskonzept für die Stadt Heidenau einschließlich aller Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der Stadt Heidenau am Rathausstandort Brunneneck in den Räumlichkeiten des Bauamtes auf der von-Stephan-Str. 4, 1. Obergeschoss, Raum 108 in 01809 Heidenau, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die regelmäßigen Dienststunden sind derzeit:

                                    Montag            8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr

                                    Dienstag         8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

                                    Mittwoch         geschlossen

                                    Donnerstag     8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

                                    Freitag            8:30-12:00 Uhr

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme unter der Voraussetzung der vorherigen Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de möglich. Alternativ können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/heidenau/startseite eingesehen werden.

Heidenau, den 25.09.2026

C. Oertel

Bürgermeisterin


Anlagen:

Anlage 088-2026-1 EZHK Heidenau 2035+ (PDF, 4.3 MB)

Anlage 088-2026-2 Geltungsbereich (PDF, 3 MB)