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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Heidenau

EZHL 03/1 „Zentraler Versorgungsbereich der Stadt Heidenau und Steuerung des großflächigen Einzelhandels“ – Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2026 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 090/2026) gefasst:

  1. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes EZHL 03/1 „Zentraler Versorgungsbereich der Stadt Heidenau und Steuerung des großflächigen Einzelhandels“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB.
  2. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes EZHL 03/1 „Zentraler Versorgungsbereich der Stadt Heidenau und Steuerung des großflächigen Einzelhandels“ entsprechend der Anlagen 090/2026-1 und 090/2026-2.
  3. Der Bebauungsplan EZHL 03/1 „Zentraler Versorgungsbereich der Stadt Heidenau und Steuerung des großflächigen Einzelhandels“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans EZHL 03/1 „Zentraler Versorgungsbereich und Steuerung des großflächigen Einzelhandels“ ist wie folgt zu beschreiben:

Der Geltungsbereich umfasst den unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Heidenau. Vom Geltungsbereich ausgeschlossen sind die in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.

Hinweis zur Bekanntmachung und Einsichtnahme:

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan EZHL 03/1 „Zentraler Versorgungsbereich der Stadt Heidenau und Steuerung des großflächigen Einzelhandels“ wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Übersichtsplan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs (Anlage 090/2026-1) sowie die Flurstücksliste (Anlage 090/2026-2) sind Bestandteile dieser Bekanntmachung.

Das Einzelhandelskonzept Heidenau 2035+ wird nachrichtlich ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Jedermann kann den Aufstellungsbeschluss sowie die dazugehörigen Pläne und Listen ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Stadt Heidenau am Rathausstandort Brunneneck in den Räumlichkeiten des Bauamtes auf der von-Stephan-Str. 4, 1. Obergeschoss, Raum 108 in 01809 Heidenau, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die regelmäßigen Dienststunden sind derzeit:

Montag:          08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag:       08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:       geschlossen

Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:          08:30 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme unter der Voraussetzung der vorherigen Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de möglich. Alternativ können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/heidenau/startseite eingesehen werden.

Heidenau, den 25.09.2026

C. Oertel

Bürgermeisterin

Anlage 090-2026-1 - Räumlicher Geltungsbereich -Übersichtsplan (PDF, 3.2 MB)

Anlage 090-2026-2 - Flurstücksliste (PDF, 1.3 MB)

Anlage 090-2026-3 - EZHK Heidenau 2035 i.d.F.v. 26.05.2026 (PDF, 4.3 MB)