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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Heidenau

Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Aufstellungsverfahrens

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2026 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 089/2026) gefasst:

  1. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die am 30.11.2023 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitete Aufstellung des Bebauungsplanes EZHL 02/1 "Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich" (Beschluss-Nr. 131/2023) einzustellen.
  1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ wird aufgehoben.

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan EZHL 02/1 wird hiermit gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Heidenau, den 25.09.2026

C. Oertel

Bürgermeisterin

Bekanntmachung (PDF, 186 kB)