Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Aufstellungsverfahrens
Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2026 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 089/2026) gefasst:
Hinweis zur Bekanntmachung:
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan EZHL 02/1 wird hiermit gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Heidenau, den 25.09.2026
C. Oertel
Bürgermeisterin
Bekanntmachung (PDF, 186 kB)