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Bagger

Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan G 25/1 "Am Lugturm"

Veröffentlichung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 »Am Lugturm« in der Fassung vom 31.08.2023

Öffentliche Auslegung gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 4a BauGB

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 “Am Lugturm“ aufzustellen (Vorlagen-Nr. 125/2022).

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ umfasst das Flurstück 388/a Gemarkung Gommern und Teile des Flurstücks 445 Gemarkung Gommern. Die Grenze des ca. 0,9 ha großen räumlichen Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung zeichnerisch festgesetzt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

-       Revitalisierung des traditionellen Ausflugsziels, insbesondere für Wanderer und Radfahrer

-       Sanierung des Lugturms

-       Schaffung gastronomischer und der Erholung dienender Angebote

-       Wiederherstellung der Parkanlage in einer landschafts- und naturschutzgerechter Art

-       Errichtung eines Neubaus für die Innengastronomie nebst Nebenanlagen

-       Herstellung der gesicherten Erschließung und der Stellplätze für PKWs sowie Fahrräder

In der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2023 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ i.d.F.v. 06.01.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Vorlagen-Nr.: 002/2023). In der öffentlichen Sitzung am 26.10.2023 hat der Stadtrat der Stadt Heidenau die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ i.d.F.v. 06.01.2023 beschlossen (Vorlagen-Nr. 105/2023).

Bei der Erarbeitung des Entwurfs waren sich aus der Abwägung ergebende Änderungen, die Erfordernisse aus den noch nicht fertig gestellten Gutachten sowie weitere, aus städtebaulicher Sicht erforderliche Belange zu berücksichtigen. Dies betraf im Wesentlichen folgende Belange:

-       Immissionen

-       Umwelt- und Naturschutz

-       Verkehrliche Erschließung einschließlich des ruhenden Verkehrs

-       Art und Maß der baulichen Nutzung

-       Denkmalschutz

-       Festsetzungen zum Planungsrecht und Bauordnungsrecht

-       Reduzierung der max. zulässigen Sitzplätze im Biergarten auf 130

-       Erhöhung der Stellplatzanzahl

-       Festsetzung des Baumerhalts

-       Aufnahme Artenschutzrechtlicher Festsetzungen

In der Stadtratssitzung am 26.10.2023 (Vorlagen-Nr.: 114/2023) wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ i.d.F.v. 31.08.2023 bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den dazugehörigen Anlagen, gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

Während der Veröffentlichungsfrist im Zeitraum

vom 17.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023

können die im Folgenden benannten Unterlagen des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ i.d.F.v. 31.08.2023 eingesehen werden:

-       Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen,

-       Begründung mit Anlagen,

-       Umweltbericht mit Anlagen,

-       Vorhaben- und Erschließungsplan,

-       Antrag auf Erteilung der Waldumwandlungserklärung

-       die Gutachten zu Versickerung, Artenschutz, Schall und Verkehr

-       die Wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

  • naturschutzfachlicher Ausgleich
  • Artenschutz
  • Wald
  • Bodenschutz
  • Flächenversiegelung
  • Klimaschutz
  • Kalt-/Frischluftentstehung
  • Immissionsschutz
  • Verkehrliche Belastung
  • Geologie
  • Niederschlagswasserverbringung
  • Landwirtschaft
  • Denkmalschutz
  • Landschaftsschutz

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Artenschutz
  • Denkmalschutz
  • Bodenschutz, Baugrund, Abfall, Altlasten
  • Immissionsschutz
  • Verkehr
  • Wald
  • Umgang mit Niederschlagswasser
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden und Geologie, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten ist die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die Ziel- und Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Umweltbelange und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

Die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes“ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Webadresse www.bauleitplanung.sachsen.de digital eingesehen werden.

Darüber hinaus liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ i.d.F.v. 31.08.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Heidenau, von-Stephan-Straße 4 (Brunneneck), Bauamt, 1. OG, Zimmer 108, 01809 Heidenau während der geltenden Öffnungszeiten:

Montag:                                  8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag/ Donnerstag:             8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:                                   8.30 Uhr - 12.00 Uhr

öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat des Bauamtes unter Tel. 03529/571-451 bzw. per E-Mail an bauamt@heidenau.de möglich.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@heidenau.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

J. Opitz

Bürgermeister