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Bekanntmachung

Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ – Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 die Aufstellung Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ beschlossen (Vorlagen-Nr.: 131/2023).

Der Geltungsbereich umfasst den gesamten unbeplanten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Heidenau (Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch [BauGB]), gemäß der rechtsgültigen „Abgrenzungssatzung der Stadt Heidenau“ vom 20.12.2012.

Vorrangiges Planungsziel ist die Lenkung des großflächigen Einzelhandels mit Verkaufsflächen (VK) über 800 m² im Stadtgebiet der Stadt Heidenau. Darüber hinaus soll die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfes gewährleistet bleiben und die Entwicklung im zentralen Versorgungsbereich gesteuert werden. Die Ausbildung einer gewissen Resilienz gegenüber zukünftigen Entwicklungen wird ebenfalls eine Aufgabe bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes sein.

Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, da der Plan lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält.

Die Beschlussbekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist auch im Heidenau Journal Nr. 24/2023 erfolgt.

J. Opitz
Bürgermeister

21.12.2023