Lagerfeuer
Notwendige Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
Gebühren
Erteilung einer Erlaubnis: 10,- EUR
Zusätzliche Informationen
Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich.
Der Erlaubnisantrag ist rechtzeitig vor dem Abbrennen eines offenen Feuers schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Heidenau einzureichen und soll folgende Mindestangaben enthalten:
- Anschrift des Erlaubnisnehmers
- Zeit und Ort, an dem das Abbrennen eines offenen Feuers vorgesehen ist
- Anlass bzw. Grund für das Abbrennen eines offenen Feuers
Keiner Erlaubnis bedürfen:
Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten bzw. Koch- und Grillfeuer mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Holzkohle oder Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten.
Zu beachten: Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung oder Gefährdung Dritter insbesondere durch Flammenüberschlag, Rauch oder Gerüche entsteht.