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Gewerbesteuer

Bearbeitung von Gewerbesteuerangelegenheiten für alle in der Stadt Heidenau befindlichen Gewerbebetriebe bzw. Betriebsstätten nach Feststellung der Steuerpflicht durch das jeweilige Finanzamt.

Grundlagen der Erhebung und Festsetzung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz und die Haushaltssatzung der Stadt Heidenau in ihren jeweiligen aktuellen Ausführungen.

Außerdem werden steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Gewerbeangelegenheiten kostenpflichtig ausgestellt. Anträge auf Stundungen betreffs Gewerbesteuerzahlungen werden ebenfalls bearbeitet.

Zuständig

Gewerbesteuer
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571 217
Fax: 03529 571 11 217
E-Mail

Amt24

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Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

Mittwoch
  geschlossen

Donnerstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr