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Fundbüro

Notwendige Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • Beschreibung des verlorenen Gegenstandes
  • Polizeilicher Nachweis bei gestohlenen Gegenständen

Gebühren

Aushändigung einer verwahrten Fundsache an den Verlierer, Eigentümer oder Finder
bei Sachen

  • Wertumfang bis 25,00 EUR: kostenlos
  • Wertumfang von 25,01 EUR bis 150,00 EUR: 7,50 EUR
  • Wertumfang von 150,01 EUR bis 500,00 EUR: 15,00 EUR
  • Wertumfang über 500,00 EUR: 26,00 EUR

bei Tieren

  • zuzüglich der Kosten für die vorübergehende Unterbringung des Tieres: 15,00 EUR
  • Ausstellen einer Bescheinigung des Fundbüros für Versicherungen: 10,00 EUR
  • Unterbringung in der stadteigenen Tierbox: 15,00 EUR
  • zuzüglich Verpflegungspauschale je angefangenen Tag der Unterbringung: 10,00 EUR

Zusätzliche Informationen

Das Fundbüro nimmt Fundsachen entgegen und gibt sie dem Eigentümer oder dem Erwerbsberechtigten gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr zurück.
Bürger, Polizeibehörden, Verkehrsbetriebe, Hotels, Kultureinrichtungen und Kaufhäuser der Stadt Heidenau liefern hier ihre gefundenen Gegenstände ab. Das Fundbüro erhält auch Fundstücke von anderen Fundbüros der Bundesrepublik, sofern sich in der Fundsache ein Hinweis befindet, dass der vermutliche Eigentümer seinen Wohnsitz in Heidenau hat.

Einem Hinweis die den Eigentümer der Fundsachen ermittelt, wird umgehend nachgegangen.

Auf Antrag und gegen Entrichtung einer Gebühr von 10,00 € erteilt das Fundbüro eine Bescheinigung für Bürger und Versicherungen, dass gestohlene Fahrräder nicht dort abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden.

Fundsachen werden gemäß Gesetz (§§ 965-984 BGB) sechs Monate aufbewahrt, Geldfunde auf einem Verwahrkonto sogar drei Jahre. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden allerdings sofort entsorgt.

Meldet sich der Eigentümer nicht, kann der Finder seinen Anspruch auf die Fundsache anmelden. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist werden die Fundsachen nach einer entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung in der Regel einmal im Jahr versteigert oder verkauft.#

Information zum Datenschutz (PDF, 21 kB)

Zuständig

Bürgerbüro
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-258
Fax: 03529 571-198
E-Mail

Dokumente

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Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

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  geschlossen

Donnerstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr