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Bagger

Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs zum Bebauungsplan M 15/1 "Wohngebiet Hermann-Löns-Straße" in der Fassung vom 08.11.2023 im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit (i.V.m.) § 4a BauGB

Der Heidenauer Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2023 (Vorlagen-Nr.: 020/2023) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens. Gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden, wenn der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Der Sachverhalt wurde vorab geprüft und im Rahmen einer Beteiligung der zuständigen Umweltbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bestätigt.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 248/14, Teil von 239/11, Teil von 248/12, Teil von 239/7, Teil von 238/1, Teil von 238/2 sowie das Straßenflurstück 241/2 und teilweise das Straßenflurstück 247/w der Gemarkung Mügeln mit einer Gesamtfläche von ca. 1,3 ha. Es grenzt im Südwesten an die Hermann-Löns-Straße (Wohn- und Gewerbegrundstücke Dresdner Straße 81 und 83) sowie H.-Löns-Straße 1, 2 und 2b, im Nordwesten an die Wohnbebauung H.-Löns-Straße 4, im Norden und Nordosten an die Kleingartenanlage des Kleingartenvereins Mügeln e.V. und im Südosten an die nordwestliche Grenze des unbebauten Flurstücks 239/1 der Gemarkung Mügeln. Nach durchgeführter Grenzfeststellung wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans an die vorhandene örtliche Situation angepasst und unterscheidet sich daher geringfügig von dem im Aufstellungsbeschluss genannten Geltungsbereich.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit geordneter verkehrlicher Erschließung im zentralen Teil des Plangebietes.

Im Rahmen der Stadtratssitzung am 21.12.2023 (Vorlagen-Nr.: 139/2023) wurde der Entwurf des Bebauungsplanes M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ i.d.F.v. 08.11.2023 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmt.

Im Rahmen der Beteiligung möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen und Bürger über den Stand des Bebauungsplanes in Kenntnis setzen und einbinden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ in der Fassung vom 08.11.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den zum Bebauungsplan erstellten Fachgutachten sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Heidenau wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 22.01.2024 bis einschließlich 22.02.2024

auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de  unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen“ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Die Veröffentlichung umfasst folgende Unterlagen:
Planzeichnung (Teil A) i.d.F.v. 08.11.2023;
textliche Festsetzungen (Teil B) i.d.F.v. 08.11.2023;
Begründung (Teil C) i.d.F.v. 08.11.2023;
Begründung (Teil C) - Anlage 1 überschlägige Bemessung Versickerungsanlagen i.d.F.v. 23.10.2023;
Begründung (Teil C) - Anlage 2 Merkblatt Luft-Wärme-Pumpen;
Baugrundgutachten i.d.F.v. 18.08.2022;
Artenschutzprüfung vom 21.03.2023;
Artenschutzprüfung vom 29.03.2023;
Artenschutzprüfung vom 28.09.2023;
Stellungnahme des LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 04.08.2023 zu den Umweltthemen Denkmalschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall/Altlasten/Boden

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs Bebauungsplanes M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck), Zimmer 108, 01809 Heidenau. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während folgender Zeiten möglich:

Montag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr;
Dienstag. 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr;
Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr und
Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat des Bauamtes unter Tel. 03529/571-451 bzw. per E-Mail an bauamt@heidenau.de möglich.

Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans einzureichen. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@heidenau.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

J. Opitz
Bürgermeister

16.01.2024