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Bagger

Bekanntmachung des Zweckverbandes IPO - Teil 1:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 1.2 "Gewerbepark Dohna /Heidenau"

01.11.2023

Beschluss IPO-010/2023 vom 16.10.2023: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1.2 "Gewerbepark Dohna/ Heidenau"

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), für die im Bereichsgrenzenplan vom 22.08.2023 dargestellten Flurstücke aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr.1 „IndustriePark Oberelbe“ (Aufstellungsbeschluss IPO - 005/2018) die Planung als Bebauungsplan 1.2 “Gewerbepark Dohna/ Heidenau“ fortzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1.2 ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 22.08.2023 (Anlage IPO-010/2023-01) dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage IPO-010/2023-02 tabellarisch aufgeführten Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 125,6 ha und umfasst alle Flurstücke des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, die nicht im Geltungsbereich des sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 1.1 gelegen sind. Die Anlagen IPO-010/2023-01 und IPO-010/2023-02 sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden vom Schilfteichweg zwischen Großsedlitz und Dohna, in der Folge durch den südlichen Ortsrand der Ortslage Großsedlitz und die Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an den Neubauernweg bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge
  • im Osten durch die Gemarkungsgrenze zwischen Dohna und Pirna, die inmitten der Feldflur nördlich von Krebs verläuft
  • im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet
  • im Westen durch die Reppchenstraße in Dohna

 
2. Der Bebauungsplan Nr.1.2 soll auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB zum B-Plan Nr.1 ab der Entwurfsphase fortgeführt werden.

3. Der Verbandsvorsitzende wird mit der Abarbeitung der Arbeitsschritte beauftragt.

Anlage 1: Bereichsgrenzenplan des B-Plan1.2 (PDF, 668 kB)

Anlage 2: Liste der Flurstücke im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 1.2 (PDF, 341 kB)