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Bagger

Bekanntmachung des Zweckverband Industriepark Oberelbe

Beschluss IPO-005/2026 vom 28.09.2026:
Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 1.1 ,,Technologiepark Feistenberg" und des Bebauungsplanes
Nr.1.2 "Gewerbegebiet Dohna/Heidenau"

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“ und den Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/Heidenau“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage 1, 1a und 1b als Satzung zu erlassen.

Die Satzung kann in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes, Breite Straße 4 in 01796 Pirna oder auf der Homepage des Zweckverbandes: www.zv-ipo.de eingesehen werden.

T. Lochner
1. Stellvertretender Verbandsvorsitzender