Förderung & Antragstellung
Die bereitgestellten Zuwendungen werden in Ergänzung und Kombination mit den Rückbaumaßnahmen im Programm Stadtumbau-Ost und den Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lage hinsichtlich der Erhöhung der Lebensqualität im Programmgebiet für investive und nicht investive Maßnahmen eingesetzt.
Städtebauliche Maßnahmen
- Investitionen an kommunalen Gebäuden bzw. Straßen/Wegen/Plätzen
- Investitionen an privaten Gebäuden
Für private Antragsteller können das u. a. sein:
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung),
- städtebaulich vertretbare Zwischennutzungen,
- Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes,
- Schaffung privater Stellplätze
- Ergänzungsbauten
Privates Engagement
Verfügungsfonds
Zur Finanzierung von kleinteiligeren Maßnahmen können Sie einen Antrag beim Verfügungsfonds stellen. Der Verfügungsfonds ist vor allem ein Instrument, der eine aktive Einbindung der BewohnerInnen und Beteiligten vor Ort in die Entwicklungsprozesse des Fördergebietes ermöglicht. Mittels verschiedener Projekte sollen nachbarschaftliche Kontakte und Begegnungen ermöglicht werden, Stadtteilkultur belebt und allen Bevölkerungsgruppen zugänglich gemacht werden.
Näheres entnehmen Sie bitte den rechts zur Verfügung stehenden Dokumenten. Die Beantragung erfolgt über das Stadtteilmanagement. Über die Bewilligung entscheidet das Vergabegremium. Wenn Sie eine gute Idee für Mügeln/Mügelner haben, wenden Sie sich an das Stadtteilmanagement. Gern können Sie sich bei den bisherigen Projekten inspirieren lassen.
Zudem wird in der Regel jährlich eine kleinteilig investive Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes/öffentlichen Raumes beschieden.
