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Zweiter Wahlgang der Bürgermeisterwahl am 22.09.2019

Am 22.09.2019 findet in der Stadt Heidenau der zweite Wahlgang für die Bürgermeisterwahl statt.

Nachdem bei der Bürgermeisterwahl am 01.09.2019 keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet nunmehr am 22.09.2019 ein zweiter Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heidenau statt, für den bis zum 20.09.2019, 16.00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit besteht, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Nach § 14 Abs. 10 der Kommunalwahlordnung sind denjenigen, die für den ersten Wahlgang am 01.09.2019 einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen wiederum Wahlscheine auszustellen.

All diejenigen Wahlberechtigten, die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang der Bürgermeisterwahl am 01.09.2019 beantragt hatten, erhalten deshalb ohne eine erneute Antragstellung für den zweiten Wahlgang ihre Briefwahlunterlagen auf dem Postweg.
Die Übersendung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich in der 37. Kalenderwoche 2019 per Post.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, für den zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl am 22.09.2019 auch erstmals einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Sofern Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl am 22.09.2019 beantragen wollen, klicken Sie hier.