Der Stadtrat der Stadt Heidenau

1.    billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und des Landschaftsplans in der 2. Fassung vom 21.11.2022 gemäß den Anlagen 153/2022-1 bis 153/2022-18 und

 

2.    beauftragt die Stadtverwaltung, das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB für den Entwurf zum Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau in der 2. Fassung vom 21.11.2022 durchzuführen.