1.            Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 139/2023-1), den textlichen Festsetzungen (Anlage 139/2023-2) und billigt die Begründung (Anlage 139/2023-3) in der Fassung vom 08.11.2023.

 

2.            Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straßein der Fassung vom (i.d.F.v.) 08.11.2023 und dessen Anlagen (gem. Anlage 139/2023-1 bis -7).