1.
Der Stadtrat bestätigt den Entwurf
des Bebauungsplans M 15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“,
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 139/2023-1),
den textlichen Festsetzungen (Anlage 139/2023-2)
und billigt die Begründung (Anlage 139/2023-3)
in der Fassung vom 08.11.2023.
2.
Der Stadtrat beauftragt die
Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß
§ 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m.
§ 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans M 15/1 „Wohngebiet
Hermann-Löns-Straße“ in der Fassung vom (i.d.F.v.)
08.11.2023 und dessen Anlagen (gem. Anlage 139/2023-1
bis -7).