Betreff
Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 29 Wohnungen - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
092/2023
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur
Errichtung von 2
Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 29 Wohnungen, einer gemeinsamen
unterirdischen Mittelgarage mit 27 Stellplätzen sowie 2 Stellplätzen im Freien
in der
Schillerstr. 23 /
Martin-Luther-Str. 6, 01809 Heidenau;
Flurstück 413/3; Gemarkung
Heidenau;
das Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 69 Abs. 1 SächsBO
zu erteilen.