Betreff
Sanierung eines Mehrfamilienhauses, Dohnaer Str. 21 - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
022/2023
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss der Stadt
Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zur
Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Dachausbau und Nutzungsänderung in eine reine Wohnnutzung,
Dohnaer Str. 21, 01809
Heidenau;
Flurstück 398; Gemarkung
Heidenau;
das Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 69 Abs. 1 SächsBO
zu erteilen.