Betreff
Sanierung eines Mehrfamilienhauses, Dohnaer Str. 21 - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
022/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Dachausbau und Nutzungsänderung in eine reine Wohnnutzung,

Dohnaer Str. 21, 01809 Heidenau;

Flurstück 398; Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

§ 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.