Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beschließt,
1. dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung
(SächsBO) zum
Neubau zweier Mehrfamilienhäuser – Haus A und B, die über eine Tiefgarage miteinander verbunden sind,
Rudolf-Breitscheid-Str. 44-54, 01809 Heidenau,
Flurstück 162/21 Gemarkung Gommern
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zu erteilen,
2.
dem Antrag auf Befreiung von der
Festsetzung des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ Nr. 10.3
(Grundrissausrichtung) nach § 31 Absatz 2 BauGB, aufgrund der nachgewiesenen
Sicherung der schutzbedürftigen Räume im Mehrfamilienhaus vor zu hohen
Geräuschimmissionen mittels Schallschutzverglasung i. V. m. einer technisch
kontrollierten Wohnraumlüftung zu zustimmen,
3. dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2
SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der Festsetzung 5.1 (Zulässigkeit von
Tiefgaragen) des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund
einer geringen Flächenüberschreitung der Zu- und Ausfahrt zu zustimmen, sowie
4. dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2
SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der zeichnerischen Festsetzung „Flächen
für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung: Gas“ des Bebauungsplanes G 22/1
„Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund des geringeren Flächenbedarfs der
Versorgungsanlage zu zustimmen.