Betreff
Stellungnahme der Gemeinde - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Rudolf-Breitscheid-Str. 44-54
Vorlage
102/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,

 

1.    dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau zweier Mehrfamilienhäuser – Haus A und B, die über eine Tiefgarage miteinander verbunden sind,

Rudolf-Breitscheid-Str. 44-54, 01809 Heidenau, 

Flurstück 162/21 Gemarkung Gommern

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und                 § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zu erteilen,

 

2.    dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ Nr. 10.3 (Grundrissausrichtung) nach § 31 Absatz 2 BauGB, aufgrund der nachgewiesenen Sicherung der schutzbedürftigen Räume im Mehrfamilienhaus vor zu hohen Geräuschimmissionen mittels Schallschutzverglasung i. V. m. einer technisch kontrollierten Wohnraumlüftung zu zustimmen,

 

3.    dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2 SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der Festsetzung 5.1 (Zulässigkeit von Tiefgaragen) des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund einer geringen Flächenüberschreitung der Zu- und Ausfahrt zu zustimmen, sowie

 

4.    dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2 SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der zeichnerischen Festsetzung „Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung: Gas“ des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund des geringeren Flächenbedarfs der Versorgungsanlage zu zustimmen.