1.            Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ in der Fassung vom 01.04.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie den Gutachten gemäß den Anlagen 088/2022-1 bis 088/2022-13.

 

2.            Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans M 14/1 „Quartier an der Müglitz“ einschließlich dessen Begründung.