Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Erweiterung eines Gewerbegebäudes und Neubau einer Gewerbehalle;

Fa. SMP Prototypenbau Schüßler;

Pirnaer Straße 102, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 627/3;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgender Auflage zu erteilen:

 

Die gesicherte Löschwasserversorgung ist durch Nachreichung entsprechender Antragsunterlagen abschließend nachzuweisen.