Betreff
Neubau von zwei Doppelwohnhäusern
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
056/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von zwei Doppelwohnhäusern;

Waldstraße 55a-d, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 300/12, 300/17;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.  Aufgrund der nahegelegenen Gewerbeflächen ist die immissionsseitige Unbedenklichkeit der geplanten Wohnnutzung nachzuweisen.

 

2.  Der Betrieb der in der Umgebung befindlichen gewerblichen Unternehmen darf durch die heranrückende Wohnbebauung emissionsseitig nicht beschränkt werden.