Betreff
Neubau von zwei Doppelwohnhäusern
- Stellungnahme der Gemeinde
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
056/2012
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau von zwei Doppelwohnhäusern;
Waldstraße 55a-d, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 300/12, 300/17;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69
1.
2. Der Betrieb der in der Umgebung befindlichen gewerblichen Unternehmen darf durch die heranrückende Wohnbebauung emissionsseitig nicht beschränkt werden.