Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Dachausbau und Nutzungsänderung in eine reine Wohnnutzung,

Dohnaer Str. 21, 01809 Heidenau;

Flurstück 398; Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

§ 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 

 


Herr Opitz erläuterte den Beschluss. Frau Franz erklärte zum Bauvorhaben, dass zusätzlich noch ein Dachgeschoss aufgebracht werden soll. Das Gebäude soll als Wohngebäude umgebaut werden, was auch bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Herr Stadtrat König fragte nach, ob ein Dachgeschoss zusätzlich aufgebracht werden soll, oder das vorhanden Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Frau Franz bestätigte die Frage, es soll das vorhanden Dachgeschoss ausgebaut werden.

Herr Stadtrat Bräunsdorf sprach das Problem mit der Parksituation an. Er fragte an, ob es nicht möglich ist, Schrägparkplätze zu errichten um mehr Parkflächen zu haben. Frau Franz bestätigte, dass die Stellplätze nicht ausreichen. Für die Ausfahrt auf die S 172 ist nicht die Stadt Heidenau Straßenbaulastträger, sondern das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird der der Hinweis aufgenommen, dass es geprüft werden muss. Es wird auch von der Stellplatzablösesatzung Gebrauch gemacht werden. Jeder Eigentümer sollte auf seinem Grundstück ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen. Stellflächen im Straßenbereich würden zu Konflikten im fließenden Verkehr im Kreuzungsbereich führen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

9

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0