Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:
1. Die Industriebrache der ehemaligen Dresden Beton AG und anliegende
Flächen werden auf der Grundlage der
öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen nach 2. und des Rahmenplanes Nr. 765
der Landes-
hauptstadt Dresden sowie den Bebauungsplänen M08/01
(Teilbereich
Heidenau) und Nr. 99 Dresden-Sporbitz Nr. 3
(Teilbereich Dresden)
gemeinsam mit der Landeshauptstadt Dresden zum
"Interkommunalen
Gewerbepark Dresden/Heidenau" entwickelt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Regelung der Zusammenarbeit
der Entwicklung des "Interkommunalen
Gewerbeparkes Dresden/
Heidenau" zwischen der Stadt Heidenau und der
Landeshauptstadt
Dresden die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß
den
Anlagen 1 und 2 abzuschließen.
3. Die für die Durchführung des Projektes von der Stadt Heidenau not-
wendigen Haushaltsmittel in Höhe von 535.000,00 Euro
sind in den
Haushaltsplänen ab dem Haushaltsjahr 2005 einzustellen.
4. Der Beschluss zu 1. erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung
von Fördermitteln für das Projekt.