Betreff
Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Neubau eines Geschäftshauses (Netto-Markt) Dresdner Str. 58/60
Vorlage
95/2004/V
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt dem Antrag auf Vorbescheid nach § 66
Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach §
36 BauGB und § 67 Abs. 5 Pkt. 2 SächsBO für den
Neubau eines Geschäftshauses
(Netto-Markt)
in Heidenau, Dresdner St. 58/60
Fl.Nr. 301s und 301/18 -
Gemarkung Mügeln
nicht zu erteilen.