Betreff
Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Neubau eines Geschäftshauses (Netto-Markt) Dresdner Str. 58/60
Vorlage
95/2004/V
Art
Beschlussvorlage

 

     Der Bauausschuss beschließt dem Antrag auf Vorbescheid nach § 66

     Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach §

     36 BauGB und § 67 Abs. 5 Pkt. 2 SächsBO für den

 

                Neubau eines Geschäftshauses (Netto-Markt)

                in Heidenau, Dresdner St. 58/60

                Fl.Nr. 301s und 301/18 - Gemarkung Mügeln

 

     nicht  zu erteilen.