Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Kernforderungen
· Zusammenarbeit zwischen Vorhabenträger (DB Infra GO AG) und Stadt auf Augenhöhe,
· Bereitstellung projektspezifischer Ressourcen durch den Vorhabenträger (z.B. Personalmittel, Finanzmittel für externe fachliche und anwaltliche Beratung) zur Berücksichtigung der Belange der betroffenen Kommunen (z.B. Heidenau, Dohna, Pirna, usw.),
· Bereitstellung projektspezifischer Informationen, Erkenntnisse und Unterlagen zum Projekt (z.B. Gutachten, etc.) durch den Vorhabenträger,
· Beachtung der Aufgaben der Daseinsvorsorge (z.B. ungestörte Bereitstellung Trinkwasserversorgung für Heidenau aus der Talsperre Gottleuba),
· Lärmschutzmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet von Heidenau über das gesetzliche Maß hinaus und unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte und
· Etablierung eines Nahverkehrshalts im Bahnhof Heidenau-Nord in Richtung Tschechien (durch den Erzgebirgsbasistunnel),
sowie die Forderungen, Anmerkungen und Hinweise zur Vorzugzugsvariante Volltunnel gemäß Anlagen 009/2024/1-1.