Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.
In Änderung des Beschlusses Nr. 101/2023 vom 28.09.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses zu:
Fraktion CDU 3 Sitze
Fraktion AfD 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze
Fraktion HBI/Grüne 2 Sitze
Fraktion FDP 1 Sitz
Fraktionslose Mitglieder 1 Sitz
In Änderung des Beschlusses Nr. 101/2023 vom 28.09.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:
Fraktion CDU 3 Sitze
Fraktion AfD 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze
Fraktion HBI/Grüne 2 Sitze
Fraktion FDP 1 Sitz
Fraktionslose Mitglieder 1 Sitz
Die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des Stadtrates haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 04. März 2024, 12.00 Uhr namentlich schriftlich zu benennen.