Betreff
Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ - Veränderungssperre
Vorlage
138/2023
Art
Beschlussvorlage
1.
Der
Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Erlass einer Satzung über die
Veränderungssperre zur Sicherung der zukünftigen Planung im Plangebiet des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung
großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage
138/2023-1.
2.
Die
Veränderungssperre erstreckt sich damit über den Geltungsbereich des Bebauungsplans EZHL 02/1 „Steuerung
großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“. Der sich daraus
ergebende räumliche Geltungsbereich ist als Anlage zur Veränderungssperre Teil
der Satzung.