Betreff
Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
131/2023
Art
Beschlussvorlage
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler
Versorgungsbereich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB für das in der Anlage
131/2023-1 aufgeführte Gebiet.
Der
Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
aufgestellt werden, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.