Betreff
Bebauungsplan EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
131/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes EZHL 02/1 „Steuerung großflächiger Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9 Abs. 2a BauGB für das in der Anlage 131/2023-1 aufgeführte Gebiet.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.