1.            Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 114/2023/1-1), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 114/2023/1-2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 114/2023/1-3) und billigt die Begründung (Anlage 114/2023/1-4) sowie den Umweltbericht (Anlage 114/2023/1-5) in der Fassung vom 31.08.2023.

 

2.            Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ in der Fassung vom (i.d.F.v.) 31.08.2023 und dessen Anlagen (gem. Anlage 114/2023/1-1 bis – 10).