1. Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“, bestehend
aus der Planzeichnung (Anlage 086/2023/1-1) mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 086/2023/1-2) und billigt die Begründung (Anlage 086/2023/1-3 bis -7) sowie den
Umweltbericht (Anlage 086/2023/1-8
bis -15) in der Fassung vom 07.07.2023 und
2. beauftragt die Stadtverwaltung mit der Durchführung der
Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB,
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB zum Entwurf
des Bebauungsplans
M 13/1 „MAFA-Park“ i. d. F. v. 07.07.2023 und dessen Anlagen (gem.
Anlage 086/2023/1-1 bis – 25).