Betreff
BV Errichten von zwei Löschwassertanks einschließlich Umnutzung Waschhalle als Pumpenhaus - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
085/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Errichten von zwei Löschwassertanks einschließlich Umnutzung der ehemaligen Waschhalle als Pumpenhaus,

Siegfried-Rädel-Str. 13, 01809 Heidenau;

Flurstücke 285/18; 285/24; 285/25; 286/3; 288/1; 288/8 Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

§ 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.