Betreff
BV Errichten von zwei Löschwassertanks einschließlich Umnutzung Waschhalle als Pumpenhaus - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
085/2023
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Errichten von zwei Löschwassertanks einschließlich Umnutzung der ehemaligen Waschhalle als Pumpenhaus,
Siegfried-Rädel-Str. 13, 01809
Heidenau;
Flurstücke 285/18; 285/24;
285/25; 286/3; 288/1; 288/8 Gemarkung Mügeln;
das Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 69 Abs. 1 SächsBO
zu erteilen.