Der
Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH) folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH (WVH) stimmt der in der Anlage 077/2023-01 beigefügten Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH) und ihrer Tochtergesellschaften zu.
Die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH) wird beauftragt, die Neufassung der allgemeinen Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften zu beschließen und deren Geschäftsführung entsprechend anzuweisen.