Betreff
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Vorlage
053/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste gemäß Anlage 053/2023-1 und stellt gemäß Anlage 053/2023-2 die beigefügte Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 – 2028  (Stand: 23.05.2023) auf.

 

Die Vorschlagsliste ist in der Zeit vom 24.07.2023 bis 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung aufzulegen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 GVG).