Der Jahresabschluss zum 31.12.2020
der Stadt Heidenau wird durch den Stadtrat der Stadt Heidenau
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mit einer Verrechnung
mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO i. H. v. 439.530,41
EUR,
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mit einer Übertragung
gem. § 72 Abs. 3 SächsGemO i. V. m. § 24 Abs. 3 SächsKomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses i. H. v. 1.210.552,48 EUR,
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einem Überschuss im
ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.487.694,35 EUR (einschl. 439.530,41 EUR aus
Verrechnungen gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO),
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einem Überschuss im
Sonderergebnis in Höhe von 1.592.232,29 EUR und
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mit einer Bilanzsumme
in Höhe von 194.357.848,15 EUR,
festgestellt.
Der Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses'
zugeführt.
Der Überschuss des
Sonderergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses'
zugeführt.
In das Haushaltsjahr 2021 werden
folgende Haushaltsermächtigungen übertragen:
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Ergebnishaushalt: 3.838.283,90 EUR u.
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Investitionshaushalt: 12.074.971,20 EUR.